Allgemeine Geschäftsbedingungen für AG

der Firma INKASSO HAYDN GmbH und INKASSO HAYDN GmbH & CO KG

Leistungsumfang

Die Firma INKASSO HAYDN (kurz: I.H.) übernimmt auf der Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassowesen, die Bearbeitung und Inkassotätigkeit von zu Recht bestehenden Forderungen im In- und Ausland, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (kurz: AG), veranlasst und koordiniert -falls erforderlich- die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche und wickelt den damit verbundenen Zahlungsverkehr ab.

Bearbeitungsverfahren

1. Der AG haftet für die Richtigkeit und Fälligkeit seiner an I.H. übergebenen Forderung und Daten, welche EDV unterstützt zur effizienten Forderungsrealisierung weiterverarbeitet werden, ebenso leistet der AG Gewähr dafür, dass die zur Bearbeitung übertragenen Außenstände nicht verjährt sind.

2. Im Rahmen der zweckentsprechenden Eintreibungsmaßnahmen werden gegenüber dem Schuldner der Kapitalbetrag, Verzugszinsen, bekannt gegebene AG-Mahnspesen sowie die Interventionskosten gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassogebühren, BGBl. 480/2001, geltend gemacht.

3. I.H. wickelt die erforderliche Korrespondenz mit den Schuldnern und deren Rechtsvertreter ab.

4. Ratenweiser Einzug der Forderung, selbständig je nach Sachlage, erfolgt durch elektronisch gesteuerte Fristenkontrolle. I.H. ist berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf Kosten, sodann auf Zinsen und abschließend Kapital zu verrechnen. Der AG tritt die dem Schuldner verrechneten Verzugszinsen an I.H. als Erfolgsprovision ab. Der AG erhält somit nach Eingang der gesamten Forderung, den gesamten zur Eintreibung übergebenen Rechnungsbetrag. Mit Ausnahme des in Punkt (9) geregelten Falles, ist der AG nicht verpflichtet, an I.H. Gebühren oder Provisionen zu bezahlen.

5. Wöchentliche Abrechnung der eingehenden Zahlungen an den AG.

6. Berichterstattung, Sachstandsmeldungen sowie zusätzliche Korrespondenz bei Eintritt bestimmter Verfahrensstände und Einholung schriftlicher Anweisungen.

7. Sollten die diversen Zahlungsaufforderungen ergebnislos verlaufen, wird die weitere Vorgehensweise unter Abwägung der Effizienz und des Kostenrisikos, sowie einer möglichen Bestreitung im Falle einer Klagsführung mit dem AG im Einzelfall besprochen.

8. Auf Grund des enormen Datenbestandes von I.H. ist diese in der Lage, zu prüfen, ob der Schuldner als zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig bekannt ist. Sollten nach dieser Prüfung gerichtliche Schritte erfolgversprechend erscheinen, wird die Klage durch einen Partneranwalt von I.H eingebracht. Bei Einschaltung dieses Partneranwaltes seitens I.H., stellt I.H. dem Partneranwalt sämtliche bisher ihr übergebenen Unterlagen zur Verfügung. Der bevollmächtigte Partneranwalt, in Kenntnis der AGB von I.H., handelt im Vollmachtsnamen des AG.

9. Sollte sich im Falle einer Bestreitung einer gerichtlich geltend gemachten Forderung deren Richtigkeit und Fälligkeit nicht herausstellen, so müssen sämtliche mit dem Verfahren verbundenen Gebühren sowie die angefallenen Kosten des Partneranwaltes und die eines etwaigen Gegenvertreters vom AG ersetzt werden.

10. Im Falle einer Stornierung von einzelnen Inkassofällen durch AG vor gerichtlicher Geltendmachung, verrechnet I.H. lediglich EUR 2,– zzgl. MWSt. an Stornogebühr. Sollten jedoch bereits gerichtliche Schritte durch den Partneranwalt eingeleitet worden sein, so müssen die bereits angefallenen Kosten des Partneranwaltes durch den AG ersetzt werden.

Auftragserteilung, Schuldnerdaten

1. Die zum Inkasso übergebenen Forderungen müssen zu Recht bestehen und fällig sein. Auf strittige Punkte ist verpflichtend aufmerksam zu machen. Inkassoaufträge sind schriftlich oder mittels entsprechender Datenträger zu erteilen. Name, Anschrift und Forderungssumme mit Angabe des Auftrags- und Rechnungsdatums sowie die Art der erbrachten Leistung sind anzugeben. Entsprechende Formulare stellt I.H. auf Wunsch kostenlos zur Verfügung. Grundsätzlich sind dem Auftrag sämtliche relevante Unterlagen (Auftragsschreiben, Rechnungen, Lieferscheine, Geschäfts- und Lieferbedingungen, Korrespondenz …) anzuschließen. Etwaige Daten, ausgenommen der Aktenzahl, welche durch Vermerke auf Zahlscheinen bei Einzahlungen an I.H. vom Schuldner getätigt werden, können aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

2. I.H. behält sich das Recht vor, Aufträge aus begründetem Anlaß abzulehnen. I.H. ist berechtigt, ihre Betreibungsmaßnahmen allenfalls einzustellen, wenn ein weiteres Vorgehen I.H. nicht mehr zweckmäßig erscheint.

Zahlungsmeldung

Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den Auftraggeber geleistet werden, sowie Vereinbarungen (Punkt E), die der AG direkt mit dem Schuldner trifft, sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich an I.H. zu melden.

Direkte Verhandlungen mit dem Schuldner

Sollte sich der Schuldner mit dem AG direkt in Verbindung setzten, so ist die weitere Vorgangsweise mit I.H. abzustimmen. Der AG hat bei Vereinbarungen die Kosten I.H. und des bevollmächtigten Partneranwaltes zu berücksichtigen.

Aktenarchivierung

I.H. ist berechtigt, erledigte Akten und zur Verfügung gestellte Unterlagen sechs Monate nach Erledigung zu vernichten, wenn diese bis dahin durch den AG nicht zurückgefordert wurden.

Weisungen, Mitteilungen

Nach Auftragsannahme durch I.H. sind sämtliche Weisungen, Mitteilungen und Vereinbarungen an I.H. schriftlich zu geben.

Zuständigkeit

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht für 4040 Linz vereinbart.

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